Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) absetzen
Übersicht zur Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter in Österreich mit Sofortabsetzung, Verzeichnis und Praxisbeispielen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) lassen sich in Österreich im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe absetzen. Das vereinfacht die Buchhaltung und reduziert den Verwaltungsaufwand bei kleinen Anschaffungen, weil keine jahrelange planmäßige Abschreibung geführt werden muss. Die GWG-Regel ist eine der wichtigsten Vereinfachungen rund um die betriebliche Absetzbarkeit von Ausgaben und betrifft praktisch jedes Unternehmen, vom Einzelunternehmen bis zur GmbH.
Aktuelle Wertgrenze
Seit 1. Jänner 2023 liegt die GWG-Grenze in Österreich bei 1.000 € netto pro Wirtschaftsgut (zuvor 800 €). Der Wert ist im EStG verankert und wird politisch immer wieder diskutiert. Aktuelle Anpassungen stehen auf bmf.gv.at und ris.bka.gv.at .
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Wertgrenze | 1.000 € netto pro Stück |
| Vorsteuer | bei Vorsteuerabzugsberechtigten netto, sonst brutto |
| Sofortabsetzung | im Jahr der Anschaffung |
| Verzeichnis | freiwillig empfohlen |
| Verbuchung | als Aufwand, nicht im Anlagevermögen |
Maßgeblich ist immer der Wert pro einzelnem, selbständig nutzbarem Wirtschaftsgut — nicht die Summe einer Rechnung. Werden auf einer Rechnung fünf Bürostühle zu je 300 € ausgewiesen, bleibt jeder einzelne Stuhl ein GWG, auch wenn die Rechnungssumme über der Grenze liegt.
Was zählt als GWG?
GWG sind selbständig nutzbare, abnutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter der Wertgrenze liegen. Typische Beispiele:
- Bürostuhl, kleines Möbelstück
- Tastatur, Maus, Monitor (selbständig nutzbar)
- Werkzeug, Akkuschrauber
- Kaffeemaschine im Büro
- Smartphone unter 1.000 € netto
Nicht selbständig nutzbare Komponenten (z. B. eine Festplatte als fixer Bestandteil eines Servers) gelten nicht als GWG, weil sie nur im Verbund mit dem Hauptgerät funktionieren. Sie werden gemeinsam mit dem Hauptgut aktiviert und über die Abschreibung (AfA) über die Nutzungsdauer abgesetzt.
Netto oder brutto vergleichen?
Ob die 1.000 € netto oder brutto zu betrachten sind, hängt vom Vorsteuerabzug ab:
- Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen rechnen mit dem Nettobetrag. Die Umsatzsteuer wird gesondert als Vorsteuer geltend gemacht.
- Unternehmen ohne Vorsteuerabzug (etwa unecht befreite Kleinunternehmer) müssen den Bruttobetrag ansetzen, weil die Umsatzsteuer für sie Teil der Anschaffungskosten ist.
Dieser Unterschied entscheidet im Grenzbereich darüber, ob ein Gut noch als GWG sofort abgesetzt werden kann oder bereits aktiviert werden muss.
Sammelposten oder Einzelaktivierung?
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen verpflichtenden Sammelposten. Unternehmen können wählen:
- Sofortabsetzung als Betriebsausgabe (der gängige Weg)
- freiwillige Aktivierung und planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer
Die Sofortabsetzung ist für die meisten Fälle vorteilhaft, weil sie das laufende Ergebnis sofort entlastet. Eine freiwillige Aktivierung kann sinnvoll sein, wenn der Gewinn bewusst über mehrere Jahre verteilt werden soll. GWG zählen außerdem zur betrieblichen Ausstattung, die sich im Rahmen der allgemeinen Betriebsausgaben steuermindernd auswirkt.
GWG-Verzeichnis als Praxis-Hilfe
Auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt sich ein eigenes Verzeichnis:
- Inventar bei Diebstahl oder Garantiefällen
- Übersicht bei steuerlichen Prüfungen
- Grundlage für die Versicherungssumme
- Klarheit bei Betriebsübergaben oder Mitarbeiterwechseln
- saubere Trennung zu echten Anlagegütern im Anlagenverzeichnis für kleine Unternehmen
- erleichtert die Aktivierungsrichtlinie für Anlagegüter
Fehler, die immer wieder passieren
- mehrere zusammenhängende Geräte werden einzeln unter der Grenze gebucht, obwohl sie eine technische Einheit bilden
- Bruttobetrag statt Netto verglichen und der Vorsteuerabzug übersehen
- GWG werden ins Anlagevermögen aufgenommen und unnötig abgeschrieben
- die private Nutzung wird nicht herausgerechnet
- Belege fehlen für die Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren
Verbindung zur EAR und zum Jahresabschluss
In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wirkt das GWG sofort als Ausgabe; bei der doppelten Buchführung als Aufwand auf einem eigenen GWG-Konto. Eine zweite, ergänzende Darstellung findest du im Beitrag Geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen, weitere Buchungslogik im Ratgeber zu Geringwertige Wirtschaftsgüter in der Buchhaltung.
Fazit
Die GWG-Regel spart Zeit und entlastet sofort das Ergebnis. Wer die Wertgrenze, die Netto-/Brutto-Logik und die Einheitlichkeit zusammengehöriger Güter kennt, vermeidet Diskussionen mit dem Finanzamt. Preise ansehen.