Investitionsfreibetrag in Österreich
Übersicht zum Investitionsfreibetrag (IFB) mit Sätzen, ökologischen Wirtschaftsgütern, Voraussetzungen und Behaltefristen.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde mit der ökosozialen Steuerreform 2023 wieder eingeführt. Er belohnt österreichische Unternehmen, die in abnutzbare Wirtschaftsgüter investieren, mit einer zusätzlichen Betriebsausgabe. Anders als die laufende Abschreibung mindert der IFB den Gewinn ein weiteres Mal, ohne dass dadurch tatsächlich Geld abfließt. Damit ist er einer der wirksamsten Hebel zur Senkung der Steuerlast bei Investitionen und ein zentraler Baustein der absetzbaren Betriebsausgaben.
Wie hoch ist der IFB?
Der IFB wird als Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Maßgeblich ist, ob es sich um eine allgemeine oder um eine ökologische Investition handelt.
| Bereich | Satz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Allgemein | 10 % | aller begünstigten Anschaffungen |
| Ökologisierungsbereich | 15 % | bestimmte umweltrelevante Investitionen |
| Höchstgrenze | 1 Mio. € | Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr |
Die Höchstgrenze von einer Million Euro bezieht sich auf das Wirtschaftsjahr und gilt pro Betrieb. Bei einem Rumpfwirtschaftsjahr ist sie entsprechend zu aliquotieren. Welche Wirtschaftsgüter als „ökologisch" gelten, ist abschließend in der Öko-IFB-Verordnung geregelt (siehe ris.bka.gv.at ).
Wer darf den IFB nutzen?
Der IFB steht allen betrieblichen Einkunftsarten offen, die ihren Gewinn ermitteln durch:
- doppelte Buchführung nach UGB
- vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Nicht möglich ist der IFB bei Pauschalierung (etwa Basispauschalierung), weil dort die Betriebsausgaben bereits pauschal abgegolten sind. Wer zwischen pauschaler und vollständiger Gewinnermittlung schwankt, sollte die Wechselwirkung vorab durchrechnen; Details dazu in unserem Beitrag zur Betriebsausgaben-Pauschalierung. Der Investor muss das Wirtschaftsgut dem Betrieb außerdem mindestens vier Jahre widmen.
Wichtig: Der IFB und der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag dürfen nicht für dasselbe Wirtschaftsgut gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welche Begünstigung mehr bringt.
Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
Begünstigt sind ungebrauchte, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Typische Beispiele:
- Maschinen und Werkzeuge
- Fahrzeuge mit Elektroantrieb (Öko-Bereich)
- Photovoltaikanlagen
- Server und Netzwerkinfrastruktur
- Betriebsausstattung
- Software (eigenständig)
Nicht begünstigt sind unter anderem PKW (außer reine Elektrofahrzeuge), gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter, für die die Sofortabsetzung gewählt wurde, sowie Gebäude (mit Ausnahmen). Zur Abgrenzung kleinerer Anschaffungen hilft der Beitrag zu geringwertigen Wirtschaftsgütern, weil deren Sofortabsetzung den IFB ausschließt.
Wie wird der IFB geltend gemacht?
- Investition tätigen und im Anlagenverzeichnis erfassen.
- Begünstigung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ansetzen.
- Im Anlagenverzeichnis Kennzeichnung als IFB-Wirtschaftsgut.
- Steuerliche Mehraufwand-Position in der Steuererklärung erfassen.
- Behaltefrist von vier Jahren überwachen.
Der IFB mindert die Steuerbemessungsgrundlage zusätzlich zur normalen Abschreibung. Die laufende Absetzung für Abnutzung (AfA) bleibt also unverändert bestehen; der IFB tritt einmalig hinzu. Mehr zur Erfassung im laufenden System siehe Anlagenverzeichnis für kleine Unternehmen und Aktivierungsrichtlinie für Anlagegüter .
Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden?
Wird das Wirtschaftsgut vor Ablauf der vierjährigen Behaltefrist aus dem Betriebsvermögen entnommen, verkauft oder ins Ausland verbracht, ist der IFB nachzuversteuern. Der zuvor abgezogene Betrag erhöht dann gewinnwirksam wieder die Bemessungsgrundlage. Ausnahmen gelten bei höherer Gewalt oder behördlichem Eingriff sowie in bestimmten Fällen des Ausscheidens durch Tod oder Diebstahl.
Praxis-Empfehlungen
- bei größeren Investitionen die Öko-IFB-Liste prüfen, um den höheren Satz zu sichern
- Anschaffungen rund um den Jahreswechsel zeitlich planen, da der IFB im Jahr der Anschaffung greift
- Kombination mit anderen Förderungen (etwa der Forschungsprämie, FFG, AWS) gezielt gestalten
- Nachweise der Anschaffung sorgfältig archivieren
- die Wechselwirkung mit dem Jahresabschluss für kleine Unternehmen berücksichtigen
- aktuelle Werte regelmäßig auf bmf.gv.at prüfen
Fazit
Der IFB ist ein wirksamer Hebel für investierende Unternehmen in Österreich. Wer Anschaffungen sauber dokumentiert, die Behaltefrist im Blick behält und die richtige Begünstigung wählt, holt sich die volle steuerliche Entlastung. Einen breiteren Kontext liefert der Überblick zu absetzbaren Betriebsausgaben. Preise ansehen .