In Österreich besteht die Belegerteilungspflicht seit 2016. Wer Bargeschäfte tätigt, muss bei jedem Umsatz einen Beleg ausstellen und dem Kunden anbieten. Ab bestimmten Umsatzgrenzen kommt zusätzlich die Registrierkassenpflicht dazu. Beide Pflichten gehören zu den zentralen Bausteinen einer ordnungsgemäßen Buchführung und sind Teil der E-Rechnung und Compliance für österreichische Betriebe. Dieser Beitrag erklärt, wann welche Pflicht greift, was auf den Beleg gehört und wie die technische Absicherung der Kasse funktioniert.

Wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Die Registrierkassenpflicht knüpft an zwei Schwellenwerte an, die beide gemeinsam erfüllt sein müssen:

BedingungWert
Jahresumsatzüber 15.000 € pro Betrieb
Bargeschäfteüber 7.500 € pro Betrieb und Jahr

Sind beide Schwellen überschritten, ist eine Registrierkasse ab dem viertfolgenden Monat nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums Pflicht. Wird eine Grenze später dauerhaft unterschritten, kann die Pflicht wieder entfallen. Aktuelle Details und Ausnahmen, etwa für mobile Umsätze oder gemeinnützige Vereine, stehen auf bmf.gv.at . Eine vertiefte Darstellung der Schwellenwerte und Strafen finden Sie im Beitrag zur Registrierkassenpflicht in Österreich.

Belegerteilungspflicht im Alltag

Unabhängig von der Umsatzgrenze gilt: Bei jedem Bargeschäft ist ein Beleg auszustellen und dem Kunden zu übergeben. Der Begriff Bargeschäft ist weiter gefasst, als viele annehmen. Dazu zählen:

  • Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte
  • Zahlung über Smartphone (z. B. Apple Pay)
  • Gutscheine und Bons
  • Barbezahlung von Rechnungen

Reine Banküberweisungen sind dagegen nicht erfasst. Der Kunde muss den Beleg nicht annehmen, der Unternehmer ist aber verpflichtet, ihn auszustellen und bereitzuhalten. Die Belegerteilungspflicht besteht damit auch für Betriebe, die selbst keine Registrierkasse führen müssen.

Welche Angaben gehören auf den Beleg?

Ein ordnungsgemäßer Beleg enthält mindestens folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • fortlaufende Belegnummer
  • Datum und Uhrzeit der Ausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
  • Betrag der Barzahlung, getrennt nach Steuersätzen
  • Kassenidentifikationsnummer
  • maschinenlesbarer Code (QR-Code mit Signatur)

Diese Angaben werden bei einer Registrierkasse technisch durch die Sicherheitseinrichtung erzeugt. Wer eine vollständige Übersicht der formalen Anforderungen sucht, findet sie im Beitrag zu Registrierkasse und Belegpflicht.

Sicherheitseinrichtung und Manipulationsschutz

Die Registrierkasse muss mit einer Signaturerstellungseinheit (SEE) verbunden sein. Sie erzeugt einen kryptographischen Wert, der auf jeden Beleg gedruckt wird und die Belege fälschungssicher miteinander verkettet. Daraus ergeben sich mehrere laufende Pflichten:

  • Inbetriebnahme der Kasse über FinanzOnline melden
  • Startbeleg, Monatsbelege und Jahresbeleg erstellen und prüfen
  • Datenerfassungsprotokoll (DEP) sieben Jahre aufbewahren
  • bei Ausfall der Signatur die Belege weiterhin ausstellen und später nachsignieren
  • Kassenausfall innerhalb einer Woche an FinanzOnline melden

Der Jahresbeleg ist bis spätestens 15. Februar des Folgejahres zu erstellen und mit der BMF-Belegcheck-App zu prüfen. Diese Verkettung von Belegen ist der eigentliche Kern der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV).

Praktische Empfehlungen

Wie sich Belege, Kassendaten und Aufzeichnungen prüfungssicher zusammenfügen, beschreibt der Beitrag zu Aufzeichnungspflichten und Ordnungsmäßigkeit.

Sanktionen bei Verstößen

Wer die Belegerteilungspflicht missachtet, riskiert Finanzordnungswidrigkeiten mit Strafen bis 5.000 €. Bei vorsätzlicher Manipulation der Kasse drohen darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen nach der Bundesabgabenordnung. Auch der Kunde kann theoretisch belangt werden, wenn er den Beleg nicht mitnimmt, in der Praxis steht jedoch die Pflicht des Unternehmers im Vordergrund. Aktuelle Vorgaben sind im RKSV-Erlass auf ris.bka.gv.at nachlesbar.

Fazit

Die Registrierkassenpflicht ist im Kern eine Frage der Disziplin. Klare Tagesabschlüsse, eine korrekt gemeldete Sicherheitseinrichtung und eine ordentliche Belegablage machen jede Außenprüfung ruhig und nachvollziehbar. Preise ansehen .