Wann ist eine Abschlussprüfung in Österreich Pflicht?
Größenkriterien und Pflichtfälle für die Abschlussprüfung in Österreich, mit Hinweisen für GmbH und AG.
Die Abschlussprüfung ist in Österreich nicht für jedes Unternehmen verpflichtend. Ob der Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss, hängt von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens ab und folgt den Vorgaben des UGB sowie ergänzender Gesetze wie AktG und GmbHG. Dieser Beitrag ordnet sich in unseren Überblick zu Jahresabschluss und Bilanz ein und erklärt, wer prüfen lassen muss und worauf es dabei ankommt.
Größenkriterien nach UGB
Eine GmbH gilt nach § 221 UGB als mittelgroß, wenn sie zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen überschreitet:
| Kriterium | Schwellenwert |
|---|---|
| Bilanzsumme | 5 Mio. € |
| Umsatzerlöse | 10 Mio. € |
| Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt | 50 |
Mittelgroße und große GmbHs sind prüfungspflichtig. Kleine GmbHs sind im Regelfall nicht prüfungspflichtig, sofern sie nicht aufsichtsratspflichtig sind. Maßgeblich ist immer der dauerhafte Größenwechsel: Wird eine Schwelle nur in einem einzelnen Jahr über- oder unterschritten, ändert sich der Status grundsätzlich nicht. Erst wenn die Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen erfüllt sind, greift die jeweilige Rechtsfolge.
Da die Bilanzsumme eines der drei Kriterien ist, lohnt ein Blick darauf, wie sie zustande kommt. Wer die Bilanz nach UGB erstellt, sieht früh, ob das Unternehmen in die Nähe der Schwellen rückt und ob für das kommende Geschäftsjahr eine Prüfungspflicht droht.
Pflichtfälle nach Rechtsform
Unabhängig von den Größenkriterien gibt es Rechtsformen und Konstellationen, in denen die Prüfung immer verpflichtend ist:
- AG: immer prüfungspflichtig
- SE, Genossenschaften: Prüfung gemäß Spezialgesetzen
- GmbH mit Aufsichtsrat: prüfungspflichtig unabhängig von der Größe
- Privatstiftungen: prüfungspflichtig
- bestimmte Vereine: ab Größenschwelle nach VerG
Die einschlägigen Vorschriften stehen im UGB und im AktG, Volltexte auf ris.bka.gv.at .
Inhalt der Prüfung
Der Wirtschaftsprüfer beurteilt:
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gemäß UGB
- Lagebericht des Geschäftsführers
- Risikomanagement bei großen Gesellschaften
- Einhaltung der Bewertungs- und Bilanzierungsregeln
- internes Kontrollsystem in den wesentlichen Prozessen
Am Ende steht der Bestätigungsvermerk, der ein uneingeschränkter, eingeschränkter oder versagter sein kann. Er wird gemeinsam mit dem Jahresabschluss beim Firmenbuch eingereicht und ist für Banken, Gesellschafter und Geschäftspartner das zentrale Qualitätssignal.
Prüfung im Ablauf des Jahresabschlusses
Die Abschlussprüfung ist kein isolierter Schritt, sondern setzt erst ein, wenn der Jahresabschluss aufgestellt ist. Wie sich Erstellung, Feststellung, Prüfung und Offenlegung zeitlich ineinanderfügen, zeigt der Überblick Jahresabschluss Schritt für Schritt. Wer diesen Ablauf kennt, plant die Prüfung realistisch und vermeidet Engpässe kurz vor der Offenlegungsfrist.
Vorbereitung im Unternehmen
Eine reibungslose Prüfung beginnt im laufenden Jahr:
- saubere doppelte Buchhaltung nach UGB
- vollständiges Anlagenverzeichnis, siehe Anlagenverzeichnis
- Inventur und Bewertung der Vorräte dokumentiert
- Rückstellungen mit Berechnungsblättern hinterlegt
- Verträge, Protokolle, Beschlüsse griffbereit
Die Jahresabschluss-Checkliste hilft, nichts zu vergessen. Je vollständiger die Unterlagen beim Prüfungsbeginn vorliegen, desto kürzer und günstiger fällt die Prüfung in der Regel aus.
Folgen ohne Prüfung
Wer die Prüfungspflicht ignoriert, riskiert:
- Zwangsstrafen des Firmenbuchs
- persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Verzögerungen bei Bankenfinanzierungen
- Probleme bei Investorenrunden
- mögliche Strafverfahren bei Vorsatz
Hinzu kommt: Ein nicht geprüfter, aber prüfungspflichtiger Abschluss gilt als nicht ordnungsgemäß festgestellt. Das kann auch steuerliche Folgen haben, etwa wenn die Körperschaftsteuer der GmbH auf einer angreifbaren Grundlage berechnet wird.
Fazit
Die Abschlussprüfung ist mehr als eine Pflicht: Sie schafft Vertrauen bei Banken, Investoren und Partnern und macht den Jahresabschluss belastbar. Wer rechtzeitig auf eine prüfungssichere Buchhaltung umstellt, spart bei der Prüfung Zeit und Geld. Wer dafür eine moderne Lösung sucht, findet die passende unter Preise ansehen .