Der Dienstgeberbeitrag (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) zählen zu den wichtigsten Lohnnebenkosten in Österreich. Sie werden zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt und gemeinsam mit der Kommunalsteuer als sogenannte Lohnabgaben zusammengefasst. Für jeden Dienstgeber, der Personal beschäftigt, gehören DB und DZ damit zum fixen monatlichen Pflichtprogramm der Lohnverrechnung und Personalabrechnung.

Der DB finanziert den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), der DZ fließt an die Wirtschaftskammer. Beide knüpfen an dieselbe Bemessungsgrundlage an, werden aber getrennt berechnet und ausgewiesen. Dieser Beitrag erklärt Beitragssätze, Bemessungsgrundlage, Fristen und typische Stolperfallen für österreichische Unternehmen.

Aktuelle Beitragssätze

BeitragSatzBemessungsgrundlage
Dienstgeberbeitrag (DB)3,7 % (ab 2025: 3,7 %)Bruttoarbeitslöhne
Zuschlag zum DB (DZ)0,32 % bis 0,42 % je BundeslandBruttoarbeitslöhne
Kommunalsteuer3,0 %Bruttoarbeitslöhne der Betriebsstätte

Aktuelle Werte und die Bundesland-Zuschläge zum DZ stehen auf bmf.gv.at und wko.at . Der DB-Satz wurde in den letzten Jahren schrittweise gesenkt, weshalb bei Altberechnungen immer der für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum gültige Prozentsatz heranzuziehen ist. Die Kommunalsteuer wird zwar gemeinsam abgewickelt, fließt aber an die Gemeinde der Betriebsstätte – Details dazu im Beitrag Kommunalsteuer berechnen.

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für DB und DZ sind die Bruttoarbeitslöhne aller Dienstnehmer eines Unternehmens. Dazu zählen auch Sachbezüge, Sonderzahlungen und Geschäftsführerbezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer.

  • laufende Bezüge
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Sachbezüge (z. B. Dienstwagen )
  • Bezüge wesentlich beteiligter Geschäftsführer
  • Lohnumwandlungen, soweit nicht steuerfrei

Steuerfreie Bezugsbestandteile bleiben dagegen außen vor. Wer Vergütungsmodelle wie die Gehaltsumwandlung in steuerfreie Sachbezüge nutzt, reduziert damit auch die Bemessungsgrundlage für DB und DZ. Umgekehrt erhöhen Sonderzahlungen die Lohnabgaben spürbar, sobald Urlaubs- und Weihnachtsgeld ausgezahlt werden.

Fristen und Abfuhr

DB und DZ sind monatlich bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt zu zahlen. Die Übermittlung erfolgt im Rahmen der Lohnverrechnung über FinanzOnline.

  1. monatliche Lohnverrechnung erstellen
  2. Bemessungsgrundlage ermitteln
  3. DB und DZ separat berechnen
  4. zusammen mit Lohnsteuer und SV anmelden
  5. Zahlung am Steuerkonto

Befreiungen

In bestimmten Fällen entfallen DB und DZ:

  • bestimmte Forschungstätigkeiten (siehe Forschungsprämie )
  • begünstigte Behindertenbeschäftigung
  • Lehrlinge in den ersten zwei Lehrjahren bei DB
  • begünstigte Auslandsbezüge nach DBA
  • Übergangsregelungen für Neugründungen (NeuFöG)

Verbindung zu anderen Lohnnebenkosten

Neben DB und DZ kommen für österreichische Arbeitgeber unter anderem die Sozialversicherungsbeiträge der ÖGK, die Kommunalsteuer und die U-Bahn-Steuer (Wien) hinzu. Erst alle Komponenten zusammen ergeben die tatsächlichen Personalkosten je Beschäftigtem – einen Überblick dazu gibt der Beitrag zu den Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. Eine vollständige Lohnverrechnung berücksichtigt all diese Posten zentral, am besten in einer ordentlichen Doppelten Buchhaltung nach UGB .

Häufige Fehler

  • Geschäftsführerbezug nicht in DB-Bemessung
  • Sachbezüge vergessen
  • Zuschlag DZ falsch nach Bundesland
  • monatliche Anmeldung verspätet
  • Lehrlingsbefreiung nicht beantragt

Fazit

DB und DZ sind kalkulatorisch klar planbar, sobald die Bruttolöhne stehen. Wer die Lohnverrechnung in einem System konsolidiert führt, vermeidet Fehler bei Anmeldung und Zahlung. Wer die Lohnverrechnung an ReAI auslagern möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .