Lohn vs. Dividende beim GmbH-Geschäftsführer
Steuerliche und sozialrechtliche Vergleichsrechnung zwischen Geschäftsführergehalt und Dividende bei der österreichischen GmbH.
Geschäftsführer einer österreichischen GmbH stehen regelmäßig vor der Frage: Lohn oder Dividende? Die Antwort hängt von Beteiligung, Gewinn und persönlicher Situation ab. Wer überlegt, ob die GmbH überhaupt die passende Rechtsform ist, findet im Überblick zu Rechtsform und Gründung die nötigen Grundlagen. Steht die GmbH bereits, geht es um die optimale Auszahlung des erwirtschafteten Gewinns.
Ausgangslage: die Beteiligung entscheidet
In Österreich gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem wie hoch der Anteil an der GmbH ist:
| Beteiligung | Sozialversicherung | Steuerlicher Status |
|---|---|---|
| über 25 % | SVS-pflichtig | freier Dienstvertrag oder Gewerbeschein |
| 25 % oder weniger | ÖGK-pflichtig wie Dienstnehmer | Lohnsteuerpflicht |
Die Beteiligung bestimmt also, in welches System der Geschäftsführer fällt. Bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern (über 25 %) läuft die Versicherung über die SVS, das Gehalt gilt steuerlich nicht als Lohn im engeren Sinn. Bei einer Beteiligung von 25 % oder weniger wird der Geschäftsführer wie ein Dienstnehmer behandelt und unterliegt der Lohnsteuer und der ÖGK.
Lohn: was bleibt netto?
Beim Geschäftsführergehalt sind drei Lasten zu berücksichtigen:
- Lohnsteuer nach progressivem Tarif (0 %, 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 %, 55 %)
- SV-Beiträge an SVS oder ÖGK
- Lohnnebenkosten (DB, DZ, Kommunalsteuer) auf Unternehmensseite
Das Gehalt ist auf Ebene der GmbH abzugsfähig und mindert die Körperschaftsteuer. Es senkt damit sofort die Steuerlast der Gesellschaft, erhöht aber das zu versteuernde Einkommen des Geschäftsführers.
Dividende: zwei Stufen Steuer
Eine Gewinnausschüttung wird zweimal besteuert:
- Körperschaftsteuer auf den Gewinn der GmbH (aktueller Satz)
- Kapitalertragsteuer (KESt) auf die Ausschüttung (aktueller Satz)
Daraus ergibt sich eine spürbare effektive Gesamtbelastung der Ausschüttung. Die KESt wird von der GmbH einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, der Gesellschafter erhält den Nettobetrag. Im Gegensatz zum Lohn fallen keine laufenden SV-Beiträge an, dafür entsteht auch kein Pensionsanspruch.
Vergleichsrechnung
Beispiel: 100.000 € Gewinn vor Geschäftsführergehalt.
| Variante | Steuerlast inkl. KÖSt + KESt | Netto für Gesellschafter (vereinfacht) |
|---|---|---|
| Reine Dividende | KÖSt + KESt | abhängig von den aktuellen Sätzen |
| Reines Gehalt (ohne KÖSt-Wirkung) | progressive Lohnsteuer + SV | typisch je nach Tarifstufe |
| Mischung Gehalt + Dividende | beide Effekte gemischt | oft optimal |
Die optimale Mischung hängt von individuellen Faktoren ab: Pensionsversicherungswunsch, weitere Einkünfte, Investitionspläne der GmbH und Liquiditätsbedarf. Ein reiner Vergleich der Steuersätze greift zu kurz, weil Lohn und Dividende ganz unterschiedliche Nebenwirkungen haben.
Welche Faktoren entscheiden?
- Höhe der erwarteten Pensionsleistung (mehr Lohn = mehr SV = höhere Pension)
- Notwendigkeit von Liquidität in der GmbH (Dividende mindert das Eigenkapital)
- geplante größere Investitionen (Lohn mindert die KÖSt sofort)
- Familienstand, Sonderausgaben, weitere Einkünfte
- Möglichkeit, einen Teil als Sachbezug oder Bonus zu strukturieren
Wer sich grundsätzlich fragt, ob die GmbH die richtige Hülle ist, sollte den Vergleich zwischen GmbH und Einzelunternehmen heranziehen, denn beim Einzelunternehmen stellt sich die Lohn-vs-Dividende-Frage gar nicht.
Abgrenzung zur Privatentnahme
Bei der GmbH ist die Ausschüttung formal von der Privatentnahme zu trennen. Anders als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften kann der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht einfach Geld entnehmen, ohne steuerliche Folgen auszulösen. Wie Entnahmen sauber zu erfassen sind, zeigt der Beitrag zur Privatentnahme aus dem Unternehmen . Verdeckte Ausschüttungen sind ein klassisches Prüfungsthema und sollten vermieden werden.
Praktische Empfehlungen
- jährliche Vergleichsrechnung mit Steuerberater
- bei stark schwankenden Gewinnen Lohn als Sockel, Dividende als Ergänzung
- Einlagenrückzahlung statt Ausschüttung prüfen, wenn Gesellschaftereinlagen vorhanden sind
- Ausschüttung formal über Generalversammlungsbeschluss
- alle Buchungen sauber im Hauptbuch erfassen, siehe doppelte Buchführung
- Auswirkungen auf den Jahresabschluss für kleine Unternehmen beachten
Steuerliche Quellen
Detailregeln stehen im EStG, KStG und UStG auf ris.bka.gv.at . Aktuelle Tarife und Beispiele auf bmf.gv.at .
Fazit
Es gibt keine pauschale Antwort. Die Mischung aus Lohn und Dividende lohnt sich meistens, wenn der Gesellschafter nahe am Grenzsteuersatz liegt. Wer noch vor der Gründung steht, klärt die Grundlagen zu Kosten und Schritten der GmbH-Gründung . ReAI bringt die Zahlen sauber auf den Tisch. Preise ansehen .