Registrierkassenpflicht in Oesterreich
Ab bestimmten Umsatzgrenzen muessen oesterreichische Betriebe eine Registrierkasse fuehren. Hier steht, wann die Pflicht greift und was zu beachten ist.
Die Registrierkassenpflicht betrifft in Oesterreich alle Betriebe, die bestimmte Umsatz- und Bargrenzen ueberschreiten. Geregelt ist das in der Bundesabgabenordnung und den Erlaessen des BMF.
Wann greift die Pflicht?
Zwei Schwellenwerte sind entscheidend:
| Schwelle | Betrag | Bedeutung |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | EUR 15.000 netto | ab diesem Umsatz gilt die Einzelaufzeichnungspflicht |
| Barumsaetze | EUR 7.500 netto | ab diesem Baranteil wird die Registrierkasse Pflicht |
Beide Grenzen muessen gleichzeitig ueberschritten sein. Wer unter einer der beiden bleibt, faellt nicht unter die Kassenpflicht.
Was muss die Kasse koennen?
- jeden einzelnen Barumsatz erfassen
- einen Beleg mit den gesetzlichen Pflichtangaben drucken
- Daten manipulationssicher speichern
- ueber eine technische Sicherheitseinrichtung (RKSV) verfuegen
Die Kasse muss beim Finanzamt registriert und der Startbeleg geprueft werden.
Strafen bei Verstoss
Wer die Registrierkassenpflicht nicht einholt, riskiert Finanzstrafen bis zu EUR 5.000. Bei wiederholten Verstoessen kann das Finanzamt auch schaerfer vorgehen.
Verbindung zur laufenden Buchhaltung
Die Registrierkasse ist kein isoliertes Geraet. Die Tagesumsaetze muessen in die laufende Buchhaltung einfliessen. Das betrifft vor allem die Abstimmung von Kassa und Barumsaetzen , den Tagesabschluss von Kassa und Kartenzahlungen und die regelmaessige Kassenbestand- und Barkassenkontrolle .
Fuer eine saubere USt-Erfassung der Barumsaetze hilft auch ein Blick auf die Umsatzsteuervoranmeldung fuer kleine Unternehmen .
Kurz gesagt
Die Registrierkassenpflicht greift ab EUR 15.000 Jahresumsatz und EUR 7.500 Barumsatz. Wer die Grenzen ueberschreitet, braucht eine RKSV-konforme Kasse, saubere Belege und eine taegliche Abstimmung mit der Buchhaltung.