Familienbonus Plus für Selbständige
Selbständige bekommen den Familienbonus Plus nur über die Einkommensteuererklärung, hier die Voraussetzungen und Beträge im Überblick.
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der österreichischen Einkommensteuer. Anders als Angestellte, bei denen der Bonus über die Lohnverrechnung berücksichtigt werden kann, beanspruchen Selbständige ihn ausschließlich direkt in der jährlichen Einkommensteuererklärung über FinanzOnline. Weil ein Absetzbetrag die Steuerschuld direkt mindert und nicht nur die Bemessungsgrundlage, gehört er zu den wirkungsvollsten Hebeln für selbständige Eltern. Dieser Beitrag ist Teil unseres Themenschwerpunkts zu Umsatzsteuer und Steuern und ordnet den Bonus in die laufende Steuerplanung ein.
Beträge ab 2024
| Kind | Betrag pro Monat | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| bis 18 Jahre | 166,68 € | 2.000,16 € |
| ab 18 Jahre, Familienbeihilfenbezug | 54,18 € | 650,16 € |
| Indexierung im Ausland | je nach Wohnsitzstaat | abweichend |
Die laufende Höhe und Sonderfälle stehen auf bmf.gv.at . Da es sich um einen Absetzbetrag und nicht um eine Betriebsausgabe handelt, wird der Familienbonus Plus nicht in der Gewinnermittlung, sondern erst auf Ebene der berechneten Einkommensteuer abgezogen.
Voraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist an die Familienbeihilfe gekoppelt. Es muss also für das Kind in Österreich Familienbeihilfe bezogen werden. Außerdem gilt:
- Antragsteller ist unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- der Bonus wirkt nur, wenn ausreichend Steuerlast vorhanden ist
- Selbständige beantragen ihn ausschließlich über die ESt-Erklärung
- bei reinen Verlustjahren bringt der Bonus keinen Vorteil
Wie hoch die tatsächliche Steuerlast ausfällt, hängt vom progressiven Tarif ab. Wer verstehen möchte, ab welchem Gewinn überhaupt Einkommensteuer anfällt und der Bonus damit greift, findet die Grundlagen unter Gewinnbesteuerung beim Einzelunternehmen .
Aufteilung zwischen Eltern
Der Familienbonus Plus kann zwischen den Elternteilen geteilt werden:
- 100 % bei einem Elternteil
- 50/50 zwischen beiden
- 90/10 in besonderen Konstellationen
- bei getrennten Eltern Aufteilung nach geleistetem Unterhalt
- die Aufteilung muss in der Steuererklärung übereinstimmen
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern erleichtert die Anerkennung durch das Finanzamt. Wichtig ist, dass beide Elternteile in ihren Erklärungen denselben Aufteilungsschlüssel angeben, sonst kommt es zu Rückfragen oder Korrekturen durch das Finanzamt.
Praxis für Einzelunternehmer und GmbH-Geschäftsführer
Wer als Einzelunternehmer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt, trägt den Familienbonus Plus in der Einkommensteuererklärung E1 ein. Geschäftsführer einer GmbH können ihn entweder in der laufenden Lohnverrechnung des Geschäftsführerbezugs oder in der ESt-Erklärung berücksichtigen, je nach Bezugsstruktur.
Die Eingabe erfolgt in der Regel elektronisch. Wer das Steuerportal noch nicht nutzt, sollte sich zuerst mit der Anmeldung vertraut machen, die wir unter FinanzOnline registrieren und nutzen Schritt für Schritt beschreiben. Über dasselbe Portal laufen ohnehin die meisten steuerlichen Pflichten, von der UVA bis zum Steuerbescheid.
Wechselwirkung mit Umsatzgrenzen und Steuerstatus
Der Familienbonus Plus ist unabhängig davon, ob ein Betrieb umsatzsteuerpflichtig ist oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Entscheidend ist allein die Einkommensteuer: Wer als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer arbeitet, aber dennoch einen steuerpflichtigen Gewinn erzielt, kann den Bonus ganz normal geltend machen. Maßgeblich ist also nicht die umsatzsteuerliche Behandlung, sondern die Höhe des Gewinns und die daraus resultierende Einkommensteuer.
Häufige Fragen
- Wirkt der Bonus auch bei niedrigem Gewinn? Nein, er reduziert nur eine bestehende Einkommensteuer.
- Was, wenn beide Eltern selbständig sind? Aufteilung wie bei Angestellten, beide tragen ihren Anteil ein.
- Gilt der Bonus auch bei Auslandskind? Ja, indexiert nach Wohnsitzstaat innerhalb EU/EWR.
- Verträgt er sich mit Alleinverdienerabsetzbetrag? Ja, beide sind nebeneinander möglich.
Fazit
Selbständige sollten den Familienbonus Plus in jeder Einkommensteuererklärung prüfen. In Kombination mit dem Gewinnfreibetrag für EAR und einer sauberen Lohnverrechnung für Mitarbeiter ergibt sich oft eine spürbare Entlastung. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .