Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist die österreichische USt-ID für den Geschäftsverkehr im EU-Binnenmarkt. Ohne UID lassen sich keine innergemeinschaftlichen Lieferungen abwickeln und kein Vorsteuerabzug aus EU-Bezügen geltend machen. Sie ist damit der Schlüssel für jedes Unternehmen, das über die österreichische Grenze hinaus mit Geschäftspartnern in der EU arbeitet.

Dieser Leitfaden ist Teil unseres Überblicks zu Umsatzsteuer und Steuern in Österreich und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die UID beantragen, prüfen und im Alltag richtig einsetzen.

Wer braucht eine UID-Nummer?

Eine UID-Nummer benötigen Unternehmen, die Leistungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauschen. Auch Kleinunternehmer können freiwillig eine UID beantragen, wenn sie regelmäßig im EU-Ausland einkaufen. Wie die Umsatzsteuer in Österreich grundsätzlich funktioniert, erklärt der Beitrag zu den Grundlagen der Umsatzsteuer in Österreich.

SituationUID nötig?
reine Inlandsumsätze, keine EU-Bezügenein
innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungenja
Erwerb aus EU über 11.000 € pro Jahrja
Reverse Charge bei Bezug aus EUja
Kleinunternehmer mit EU-Online-Dienstenempfohlen

Quelle: bmf.gv.at und wko.at .

Antrag beim Finanzamt

Die UID wird beim zuständigen Finanzamt mit dem Formular U15 beantragt. Bei aktivem FinanzOnline-Zugang läuft der Antrag elektronisch und dauert in der Regel nur wenige Tage.

  1. Unternehmensgründung melden und Steuernummer abwarten
  2. Antrag U15 in FinanzOnline einreichen
  3. Nachweise zur unternehmerischen Tätigkeit beifügen (z. B. Rechnungen, Verträge)
  4. Bescheid mit UID-Nummer abwarten
  5. UID auf allen Ausgangsrechnungen mit EU-Bezug anführen

Bei Neugründungen wird die UID häufig automatisch vergeben, sobald der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erklärt ist.

Aufbau und Prüfung

Die österreichische UID hat das Format ATU plus acht Ziffern. Vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung muss die UID des Kunden im EU-System VIES geprüft werden:

  • qualifizierte Bestätigungsanfrage über FinanzOnline
  • VIES-Onlineabfrage über die EU-Kommission
  • Speicherung der Bestätigung als Beleg
  • regelmäßige Prüfung bei Bestandskunden
  • bei Stichproben durch das Finanzamt unverzichtbar

Ohne dokumentierte UID-Prüfung droht der Verlust der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen.

Die UID im EU-Geschäft richtig einsetzen

Mit einer gültigen UID kann ein österreichisches Unternehmen Waren steuerfrei in andere Mitgliedstaaten liefern und beim Bezug von Leistungen aus dem EU-Ausland das Reverse-Charge-Verfahren anwenden. Damit das sauber bleibt, greifen mehrere Pflichten ineinander:

Die UID ist also kein einmaliger Verwaltungsakt, sondern verbindet Rechnungsstellung, Buchhaltung und Meldewesen zu einem durchgängigen Prozess.

Praxis und nächste Schritte

Nach Erhalt der UID lohnt es sich, die Buchhaltung sauber für EU-Geschäfte vorzubereiten und einen passenden Kontenrahmen zu wählen. Die laufende Umsatzsteuervoranmeldung und der korrekte Vorsteuerabzug werden dadurch wesentlich einfacher. Einen vollständigen Überblick über alle Themen rund um Umsatzsteuer und Steuern finden Sie im Cluster-Überblick. Wenn ReAI die laufende Buchhaltung übernehmen soll, lohnt ein Blick auf die Preise ansehen .