UID-Nummer (USt-ID) in Österreich beantragen
Anleitung zur UID-Nummer in Österreich, von der Beantragung bis zur Verwendung im EU-Binnenmarkt.
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist die österreichische USt-ID für den Geschäftsverkehr im EU-Binnenmarkt. Ohne UID lassen sich keine innergemeinschaftlichen Lieferungen abwickeln und kein Vorsteuerabzug aus EU-Bezügen geltend machen. Sie ist damit der Schlüssel für jedes Unternehmen, das über die österreichische Grenze hinaus mit Geschäftspartnern in der EU arbeitet.
Dieser Leitfaden ist Teil unseres Überblicks zu Umsatzsteuer und Steuern in Österreich und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die UID beantragen, prüfen und im Alltag richtig einsetzen.
Wer braucht eine UID-Nummer?
Eine UID-Nummer benötigen Unternehmen, die Leistungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten austauschen. Auch Kleinunternehmer können freiwillig eine UID beantragen, wenn sie regelmäßig im EU-Ausland einkaufen. Wie die Umsatzsteuer in Österreich grundsätzlich funktioniert, erklärt der Beitrag zu den Grundlagen der Umsatzsteuer in Österreich.
| Situation | UID nötig? |
|---|---|
| reine Inlandsumsätze, keine EU-Bezüge | nein |
| innergemeinschaftliche Lieferungen oder Leistungen | ja |
| Erwerb aus EU über 11.000 € pro Jahr | ja |
| Reverse Charge bei Bezug aus EU | ja |
| Kleinunternehmer mit EU-Online-Diensten | empfohlen |
Quelle: bmf.gv.at und wko.at .
Antrag beim Finanzamt
Die UID wird beim zuständigen Finanzamt mit dem Formular U15 beantragt. Bei aktivem FinanzOnline-Zugang läuft der Antrag elektronisch und dauert in der Regel nur wenige Tage.
- Unternehmensgründung melden und Steuernummer abwarten
- Antrag U15 in FinanzOnline einreichen
- Nachweise zur unternehmerischen Tätigkeit beifügen (z. B. Rechnungen, Verträge)
- Bescheid mit UID-Nummer abwarten
- UID auf allen Ausgangsrechnungen mit EU-Bezug anführen
Bei Neugründungen wird die UID häufig automatisch vergeben, sobald der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erklärt ist.
Aufbau und Prüfung
Die österreichische UID hat das Format ATU plus acht Ziffern. Vor jeder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung muss die UID des Kunden im EU-System VIES geprüft werden:
- qualifizierte Bestätigungsanfrage über FinanzOnline
- VIES-Onlineabfrage über die EU-Kommission
- Speicherung der Bestätigung als Beleg
- regelmäßige Prüfung bei Bestandskunden
- bei Stichproben durch das Finanzamt unverzichtbar
Ohne dokumentierte UID-Prüfung droht der Verlust der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Die UID im EU-Geschäft richtig einsetzen
Mit einer gültigen UID kann ein österreichisches Unternehmen Waren steuerfrei in andere Mitgliedstaaten liefern und beim Bezug von Leistungen aus dem EU-Ausland das Reverse-Charge-Verfahren anwenden. Damit das sauber bleibt, greifen mehrere Pflichten ineinander:
- UID auf Rechnungen anführen: sowohl die eigene als auch die des EU-Geschäftspartners
- Steuerfreiheit nachweisen: Buchungslogik und Belege für innergemeinschaftliche Lieferungen sauber dokumentieren
- Reverse Charge korrekt fakturieren: beim Bezug aus der EU schuldet das österreichische Unternehmen die Steuer, Details dazu im Beitrag zum Reverse-Charge-Verfahren in Österreich
- Meldepflichten erfüllen: EU-Umsätze fließen in die Zusammenfassende Meldung (ZM) ein
Die UID ist also kein einmaliger Verwaltungsakt, sondern verbindet Rechnungsstellung, Buchhaltung und Meldewesen zu einem durchgängigen Prozess.
Praxis und nächste Schritte
Nach Erhalt der UID lohnt es sich, die Buchhaltung sauber für EU-Geschäfte vorzubereiten und einen passenden Kontenrahmen zu wählen. Die laufende Umsatzsteuervoranmeldung und der korrekte Vorsteuerabzug werden dadurch wesentlich einfacher. Einen vollständigen Überblick über alle Themen rund um Umsatzsteuer und Steuern finden Sie im Cluster-Überblick. Wenn ReAI die laufende Buchhaltung übernehmen soll, lohnt ein Blick auf die Preise ansehen .